Das Standesamt

Eine Hochzeit kann nach Vorlieben und Möglichkeiten des Brautpaares gestaltet werden. Unablässig für eine rechtskräftig geschlossene Ehe ist in jedem Fall die Beurkundung durch einen Standesbeamten. Aber wo und unter welchen Umständen diese stattfindet, ob der amtlichen Beurkundung eine Hochzeitsfeier folgt oder ein Ritual vorausgeht, das bleibt dem Brautpaar selber überlassen.Und da sind den Ehe-Willigen mittlerweile kaum noch Grenzen gesetzt. Ob mit oder ohne kirchlichen Segen, mit großer Öffentlichkeitswirkung oder „ganz heimlich“, jedes Paar kann selber entscheiden, wie ihre gesetzlich wirksame Hochzeit verlaufen und gestaltet werden soll.
Sogar auf Trauzeugen kann seit 1998 verzichtet werden. Insofern geht auch die Bandbreite der Feierlichkeiten für Hochzeiten heute von „ganz heimlich“ bis „völlig öffentlich“. Rechtkräftig beurkundete Ehen sind – das Einverständnis und die persönliche Einsatzbereitschaft des Standesbeamten vorausgesetzt – sowohl unter Wasser, in luftiger Höhe während der Fahrt im Heißluftballon und sogar im freien Fall am Fallschirm möglich. An jedem Ort der Erde, zu jeder Zeit und unter allen Umständen. Theoretisch jedenfalls, wenn die Umstände ein deutlich vernehmbares „Ja“ der Ehewilligen zulässt und der Standesbeamte „sich denn traut“, sich auf ungewöhnliche Umstände einzulassen. Oder sich ein mutigerer Kollegen im Amt findet, oder im jeweiligen Land, je nach dem, wo die Hochzeit stattfinden soll…Für eine standesamtlich beurkundete Ehe können Eheverträge abgeschlossen werden, diese müssen zur Vermeidung von existenziellen Nachteilen für einen der Ehepartner von einem Notar beurkundet werden.
Für gleichgeschlechtliche Paare sind seit 2001 Eheschließungen ebenso durch Beurkundung eines Standesbeamten rechtskräftig, mit Ausnahme der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg: hier müssen „Homo-Ehen“ notariell beglaubigt werden.